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Vollamortisation bedeutet, dass sich alle Kosten des Leasing-Objektes (Anschaffungskosten, Nebenkosten und Finanzierungskosten) durch die Zahlung der Raten des Leasing-Nehmers für den Leasing-Geber voll amortisieren.
Bei einem Teilamortisationsvertrag werden die Anschaffungskosten eines Leasing-Objekts durch die Zahlung der Raten des Leasing-Nehmers während der Grundmietzeit nicht voll abgedeckt (= amortisiert). Der Leasing-Geber besitzt das Recht zur Andienung am Ende der Grundmietzeit.
Alle grenke Leasing-Verträge enthalten eine sogenannte Austausch-Option. Damit können bereits während des laufenden Vertrages Leasing-Objekte ausgetauscht werden. Der Leasing-Nehmer bleibt so technologisch stets auf dem neuesten Stand – bei gleichbleibender Leasing-Rate, vorausgesetzt, der Vertragswert bewegt sich innerhalb eines bestimmten finanziellen Rahmens.
Basel II beschreibt die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Kreditinstitute. Das Ziel von Basel II ist die Stabilisierung des Bankwesens. Firmenkredite werden nach Risiko vergeben. Dadurch spielt die Bonität eines Unternehmens eine wesentliche Rolle bei der Vergabe von Krediten.
Das ist ein weiterer Grund, der die Finanzierungsform Leasing für kleine und mittelständische Unternehmen noch attraktiver macht: Leasing verbessert die Bilanzrelationen – und das wirkt sich positiv auf das Rating dieser Unternehmen aus.
IFRS16 regelt die Bilanzierung von Leasing-Verträgen für börsennotierte Unternehmen und die Unternehmen, die freiwillig nach IFRS bilanzieren. Die Leasing-Nehmer müssen in ihrer Bilanz ein Nutzungsrecht am Objekt und gleichzeitig eine Leasing-Verbindlichkeit verbuchen. Die Regelung gilt für alle Leasing-Verträge mit einem Nettoanschaffungswert von über 5.000 US-Dollar und einer Grundmietzeit über zwölf Monate. Wir empfehlen Ihnen hierzu Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu fragen. Darüber hinaus bleiben die produktspezifischen Vorteile vom Leasing unberührt.
Der Leasingvertrag gilt als Bestandvertrag gem. §33 TP5 des Gebührengesetzes. Die Bestandvertragsgebühr beträgt bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des 36 fachen Brutto-Monatsleasingentgelts, jeweils samt sonstiger Entgelte für Nebenleistungen, auch von Dritten, die im Leasingvertrag vereinbart sind.
Am schnellsten geht das über Ihr Partner-Portal. Hier können Sie mit wenigen Klicks Leasing-Angebote kalkulieren und Anfragen online übermitteln. Hier geht’s direkt zum Partner-Portal. Wenn Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie diese hier anfordern, oder lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner vor Ort persönlich informieren.
Die Leasing-Formulare werden Ihnen im PDF-Format bereitgestellt. Um dieses Format zu lesen, wird der Adobe Acrobat Reader benötigt. Sie finden diesen auf der Website der Firma Adobe zum Download. Die Nutzung dieser Software ist kostenlos.
grenke garantiert Ihnen die Zahlung Ihrer Rechnung innerhalb von 24 Stunden, wenn uns alle notwendigen Vertragsunterlagen vorliegen. Leasing wird dadurch für die Fachhandelspartner von grenke ein sicheres Geschäft ohne offene Forderungen. Wenn Ihre Kunden leasen, stärken sie damit auch gleichzeitig Ihre eigene Liquidität.
Leasing und Miete sind bei grenke schon ab einem Nettokaufpreis von 500 Euro möglich. Damit können Sie selbst kleine Investitionen über grenke finanzieren.
grenke agiert hersteller- und bankenunabhängig. Deshalb sind Sie bei der Wahl Ihrer Objekte nicht an bestimmte Marken oder Hersteller gebunden. grenke finanziert schwerpunktmäßig Objekte aus den Bereichen Bürokommunikation und Büroeinrichtungen, Medizintechnik, Sicherheitssysteme und Maschinen. Auch „ungewöhnlichere“ Objekte können finanziert werden – sprechen Sie uns hier am besten direkt an, damit wir eine passende Lösung finden können.
Das geht ganz einfach über unser Kontakt-Formular. Wählen Sie hierzu "Produktangebot" als Interesse und "Leasing und Miete" als Thema.
Sie bestätigen uns in einer Übernahmebestätigung, an welchem Tag Sie das Objekt erhalten haben. Die vereinbarte Grundmietzeit des Leasing-Vertrags beginnt erst am 1. des auf die Übernahme folgenden Kalenderquartals oder Kalendermonats, wenn Sie eine monatliche Zahlungsweise vereinbart haben. Bis dahin zahlen Sie eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1/30 der vereinbarten Leasing-/Mietrate pro Tag.
Um auch hier effizienter und kostengünstiger zu arbeiten, erhebt grenke die fälligen Raten für Ihren Leasing-/Mietvertrag nur viermal im Jahr (jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober). Dies bedeutet, die Rate wird vierteljährlich im Voraus erhoben.
Auf Wunsch ist natürlich jederzeit auch ein monatlicher Einzug möglich. Hierbei entfällt jedoch die bereits einkalkulierte Kostenersparnis in Höhe von 1,5 %, um die sich Ihre Rate in einem solchen Fall erhöht.
Für alle Objekte besteht eine Versicherungspflicht. Sollten Sie keine eigene technische Versicherung haben, nimmt grenke Ihre Objekte in eine günstige Rahmenversicherung auf. Die Versicherungskosten werden einmal jährlich erhoben und sind vom Kaufpreis des Objektes abhängig.
Eine Besonderheit der Leasing-Finanzierung ist, dass Sie als Leasing-Nehmer nicht das Leasing-Objekt „abbezahlen“, sondern nur eine Gebühr für dessen Nutzung entrichten.
In seinen Grundzügen ist Leasing mit einer Miete vergleichbar. Nehmen Sie das Beispiel „Miet-Wohnung“. Wenn Sie eine Wohnung mieten, dann erwerben Sie mit Ihren Raten nicht das Eigentum an der Wohnung, sondern Sie bezahlen lediglich für ihre Nutzung. Sie werden durch die Zahlung der Wohnungsmiete also nie Eigentümer der Wohnung. Endet der Mietvertrag über die Wohnung, müssen Sie ausziehen, also die Wohnung „zurückgeben“. Ebenso verhält es sich beim Leasing.
Die Verpflichtung zur Rückgabe der Leasing-Objekte am Vertragsende ist Voraussetzung für einen rechtlich einwandfreien Leasing-Vertrag, bei dem Sie die Leasing-Raten steuerlich geltend machen können. Dadurch, dass Sie das Leasing-Objekt am Vertragsende zurückgeben, können Sie sofort wieder auf moderneres Equipment umsteigen.
Im Leasing-Vertrag vereinbaren die Parteien die volle Amortisation der Anschaffungskosten, Gebühren und Zinsen. Der Leasing-Vertrag kann jederzeit durch eine vorzeitige Ablösung beendet werden, wobei auch hier die volle Amortisation erreicht werden muss.
Über das Kunden-Portal können Sie Ihr gesamtes Vertragsmanagement einfach und sicher online erledigen. Hier können Sie beispielsweise auch digitale Rechnungen beziehen, die alle geltenden gesetzlichen Vorgaben für den Vorsteuerabzug erfüllen.
Insgesamt sollten für die nächsten zwölf Monate Anschaffungen im Wert von mindestens 25.000 Euro geplant sein. Das hört sich viel an, die Summe ist aber schnell erreicht, vor allem da auch bereits getätigte oder aktuelle Anschaffungen in die Berechnung einfließen können. Dieses Gesamtinvestitionsvolumen bestimmt die Vorzugskonditionen aller Einzelverträge im Rahmen der Vereinbarung, selbst wenn es nur um eine kleine Anschaffung im Wert von 500 Euro geht. Der Rahmen zahlt sich also von der ersten Anschaffung an aus. Übrigens nicht nur rein finanziell. Die Abwicklung der einzelnen Leasing-Verträge innerhalb der Vereinbarung ist besonders unkompliziert und schnell. Es braucht nur eine Bonitätsprüfung, die Verträge sind vereinfacht und Sie können Personen auch außerhalb der Prokura benennen, die zeichnungsberechtigt sind.
Nein. grenke agiert hersteller- und bankenunabhängig. Kunden stehen die unterschiedlichsten Leasing-Bereiche offen. Bürokommunikation und Büroeinrichtungen, Medizintechnik und Sicherheitssysteme, Maschinen. Nach Absprache können unter Umständen auch „ungewöhnlichere“ Leasing-Objekte aufgenommen werden.
Gar nicht. Abgesehen von den Vorzugskonditionen natürlich. Als Kunde entscheiden Sie bei jedem Leasing-Objekt individuell über Grundmietzeit und Vertragsart, also beispielsweise über Teil- oder Vollamortisationsverträge.
Je nach gewählter Vertragsart gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei den am häufigsten abgeschlossenen Vollamortisationsverträgen lauten sie: erstens die Geräte zurückgeben und neue anschaffen, zweitens um ein Kaufangebot für die Leasing-Objekte bitten. Drittens weiterleasen. Das Unternehmen kann sich also flexibel entscheiden.
Nein. Eine Bereitstellungsgebühr wird nicht erhoben. Gezahlt werden lediglich die Leasing-Raten für die in den Einzelverträgen abgerufenen Objekte.
Vor Überraschungen ist man als Unternehmer nie sicher. Stichwort Wirtschaftskrise. Gibt es also wichtige Gründe, geplante Investitionen zu verschieben oder gar zu streichen, suchen wir gemeinsam mit dem Kunden nach einer Lösung. Verschobene Investitionen können beispielsweise über eine Folge-Rahmenvereinbarung abgewickelt werden oder man verlängert die bestehende Vereinbarung. Konnte das Unternehmen nur weniger als 50 % des vereinbarten Volumens ausschöpfen, kalkulieren wir die abgeschlossenen Einzelverträge gemäß der geltenden Konditionsliste einfach nach.
Das Leasing-Gesamtvolumen steht dem Kunden zu den festgelegten Konditionen unabhängig vom Kalenderjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten zur Verfügung. Während dieser Zeit kann er es in beliebig vielen Einzelverträgen abrufen, immer zu dem aus Sicht des Unternehmens jeweils optimalen Investitionszeitpunkt.
Nein. Die Leasing-Raten bleiben bis zur Beendigung des jeweiligen Einzelvertrages konstant. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.